09.09.2021
Das österreichische Bundesumweltministerium fördert Holzbauprojekte mit bis zu einem Euro pro Kilogramm verbautes Holz und maximal einer halben Million Euro pro Projekt und Antragssteller. Das ist ein klares Bekenntnis zum Baustoff Holz. Timbatec begrüsst dieses Vorhaben und ermutigt alle Bauträgerschaften, ihre Projekte einzureichen.
Holz ist ein natürlich nachwachsender Rohstoff, der für seine Herstellung nur Sonnenenergie und Wasser benötigt. Ernte und Verarbeitung erfolgen sehr energiearm und das Material speichert erst noch CO₂. Ein Kubikmeter Holz entlastet die Atmosphäre um rund eine Tonne des Treibhausgases. Holzbauten sind aber nicht nur ökologischer als vergleichbare Bauprojekte aus Stahl und Beton, sondern meist auch schneller fertig gestellt. Die Elemente für ein Holzgebäude werden millimetergenau vorgefertigt auf die Baustelle transportiert. So wachsen auch grosse Bauwerke in nur wenigen Tagen in die Höhe. Das überzeugt immer mehr Bauträgerschaften mit Holz zu bauen.
Engagement des Bundesministeriums
Weil
Holz ein nachhaltiger Rohstoff ist und Bauen mit Holz einen Beitrag zum
Klimaschutz leistet, setzt das österreichische Bundesumweltministerium
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Anreize für die verstärkte Verwendung
des Rohstoffes Holz. Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von
mehrgeschoßigen Wohnbauten in Holzbauweise. Timbatec ermutigt alle
Bauträgerschaften ihre Projekte auf der Webseite umweltfoerderung.at
einzureichen.
Start des Calls CO₂-Bonus
der Maßnahme 9
Ab
sofort können Projektanträge zum CO₂-Bonus über die Webseite der Kommunal
Kredit Public Consulting eingereicht werden. Insgesamt stehen für den CO₂-Bonus 20
Mio. Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Die Einreichfrist des ersten
Calls ist der 07. Oktober 2021, 17:00 Uhr.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen
Investitionszuschusses vergeben und ist abhängig von Menge des verbauten
Holzes. Die Förderung wird mit 1 Euro je kg verbautem Holz ermittelt und ist
mit maximal 50 % der anrechenbaren Gesamtbaukosten begrenzt. Die maximal
mögliche Förderung beträgt für Unternehmen 200.000 Euro als „De-minimis“
Förderung. Für Nicht-WettbewerbsteilnehmerInnen beträgt die maximal mögliche
Förderung 500.000 Euro.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: Link
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